Domainhandel


Unter Domainhandel versteht man den gewerblichen Handel mit Domains, also Internetadressen wie beispielsweise : berufserfahrung.com | preisvergleichen.org

Rechtlicher Hintergrund

Da Domains keine materiellen, sondern ideelle Güter darstellen, besteht das Rechtsgeschäft beim Domainhandel in der Übertragung der Inhaberschaft an einer Domain vom Verkäufer auf den Käufer. Es geht dabei ausschließlich um den Handel mit den Rechten an einer Domain (Adresse) als solcher; Verkäufe von Websites, Internetprojekten oder anderen Inhalten stellen keinen Domainhandel im eigentlichen Sinne dar.

Prinzipiell ist der Domainhandel in etwa mit dem Grundstückshandel vergleichbar, wenn auch juristisch nicht besonders reguliert. Oft werden Domains auch als Grundstücke des Internets bezeichnet. Sofern keine Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt werden, ist der Domainhandel nach höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung ein legales Geschäft wie jeder andere Handel und wird auch in der Öffentlichkeit zunehmend als solches wahrgenommen.

Gehandelte Domains

Gegenstand des Domainhandels kann prinzipiell jede Domain sein. Meist handelt es sich jedoch um generische Domains wie etwa schuhe.de, american-football.com oder teacher.org oder um Fantasienamen, die keinen rechtlichen Schutz genießen.

Domainhändler registrieren entweder Domains, die noch frei sind, oder sie kaufen bereits registrierte Domains an, um sie dann weiterzuverkaufen. Da die Zahl der registrierten Domains stetig steigt, werden freie Domains und damit die erstere Vorgehensweise immer seltener.

Quelle : wikipedia
 

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