Domaininhaber


Der Domaininhaber (Holder) ist der Vertragspartner der Registrierungsstelle und damit der an der Domain materiell Berechtigte, der auch die weiteren Ansprechpartner, also administrativen Ansprechpartner („Admin-C“), Technischen Kontakt („Tech-C“) und Betreuer des Name-Servers („Zone-C“), benennen darf. Daneben ist er jedoch auch eine der unter Umständen z.B. als Störer haftbaren Personen und hat daher nach deutscher Rechtsprechung auch eine Prüfungspflicht, um im Falle einer Rechtsverletzung auch als der willentlich und adäquat kausal Verantwortliche als Störer haftbar gemacht werden zu können. Sofern es sich bei dem Domaininhaber oder einem Mitinhaber nicht um eine natürliche Person handelt, ist die entsprechende Firmierung mit Rechtsformzusatz mitzuteilen.

Quelle : wikipedia


Als Domaininhaber haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Domain zu nutzen: Entweder setzen Sie ein Projekt auf, sei es privater oder geschäftlicher Natur. Oder Sie nutzen Domains, um Weiterleitungen zu Ihrer Haupt-Präsenz einzurichten und schützen sich so vor Überlaufverlusten.
 
Domains sind virtuelle Grundstücke - ohne sie wäre das Internet überhaupt nicht denkbar. Und sie sind rar - das macht sie automatisch zu einem wertvollen Gut. Mit der Zeit werden diese immer wertvoller und sind daher eine hervorragende Kapitalanlage. Mit jedem Jahr steigt auch der durchschnittliche Verkaufspreis für Domains.
 

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